Verantwortung
für Menschenrechte und Umweltstandards

Sie finden nachstehend unsere Informationen

  • zum Beschwerdeverfahren im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
  • zur EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR)
  • zur Barrierefreiheit

Beschwerdeverfahren

Wir haben ein Beschwerdeverfahren eingerichtet, das es Mitarbeitern, Geschäftspartnern und Dritten ermöglicht, auf menschenrechts- und umweltbezogene Risiken oder Pflichtverletzungen, die in unserem Geschäftsbereich oder bei einem unserer unmittelbaren Zulieferer entstanden sind, hinzuweisen.

Dieses Hinweisgebersystem ermöglicht eine anonyme, vertrauliche und sichere Kommunikation. Wir werden jedem gemeldeten Hinweis nachgehen und dabei insbesondere dafür sorgen, dass der jeweilige Hinweisgeber keinerlei Repressalien oder sonstige Nachteile aufgrund der Nutzung des Hinweisgebersystems befürchten muss. Missbrauch des Hinweisgebersystems ist davon ausgeschlossen.

Das Beschwerdeverfahren und die dazugehörige Verfahrensordnung sind unter folgendem Link zu erreichen:

Weiterführende Informationen

Das Beschwerdeverfahren ist ein Baustein unserer Strategie zur Erfüllung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG).

Weitere Informationen dazu gibt es auf der Seite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA):

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR)

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) soll sicherstellen, dass Produkte, die in der EU in Verkehr gebracht oder ausgeführt werden, nicht zur globalen Entwaldung oder Waldschädigung beitragen. Sie ist am 30. Juni 2023 in Kraft getreten und nach einer Übergangszeit ab dem 30. Dezember 2025 anzuwenden. Schon seit längerem beschäftigen wir uns damit, die Voraussetzungen für eine wirksame Erfüllung der Vorschriften zu schaffen.

Unter diesem Link finden Sie weitere Informationen zum aktuellen Umsetzungsstand: 

Barrierefreiheit

Die Pneuhage Unternehmensgruppe ist bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen. Wir betrachten unsere Webseite pneu.com als mindestens teilweise, beziehungsweise bei den entscheidenden Inhalten (Firmendaten, Kontaktmöglichkeiten) ausreichend mit den Barrierefreiheitsanforderungen gemäß BFSG vereinbar. Dafür haben wir bereits einige Maßnahmen ergriffen:

  • Verbesserung von Farbkontrasten
  • Verbesserte Sichtbarmachung von Fokusmarkierungen
  • Vergrößerung von Schalt- und Linkflächen
  • Vermeidung von Slidern
  • Keine Verwendung blinkender, blitzender Inhalte mit schnellen Bildfolgen
  • Mobilfreundliche Gestaltung
  • Kompatibilität mit allen gängigen Browsern

Einige Inhalte sind aus gewissen Gründen möglicherweise noch nicht vollständig barrierefrei. Dazu gehören z.B. ältere Seiteninhalte, ältere hinterlegte PDF-Dokumente oder Links ohne Link-Texte. Wir sind jedoch um Aktualisierung und Austausch bemüht.

Unter diesem Link finden Sie weitere Informationen zum aktuellen Umsetzungsstand: